Zu Beginn der Biofach veröffentlicht der Neue Imkerbund die Biorichtlinie seiner neuen Bioabteilung.
ApiBio – die Richtlinie der Biomarke des Neuen Imkerbundes e.V.
ApiBio – Imkerei mit Zukunft
Die Imkerinnen und Imker von ApiBio (der Lesbarkeit zuliebe im Folgenden „Imker“) sind eine progressive Gemeinschaft, die nach höchstmöglichen Standard an Tierwohl wirtschaften und dadurch die beste Qualität von Bienenprodukten erzeugen. Die Stabilisierung und Verbesserung der Biodiversität und der Ernährungssicherheit sind im Fokus der Arbeit der Mitglieder von ApiBio. Mitglieder von ApiBio wissen um die Bedeutung des symbiotischen Zusammenspiels zwischen Honigbienen, Wildbienen, Schmetterlingen und anderen Bestäuberinsekten und der übrigen Natur. Sie berücksichtigen die Interessen aller an einer intakten Natur Beteiligten. Faire Preise für die Bienenprodukte sind dabei Voraussetzung für eine dauerhafte Verfügbarkeit der Ökosystemleistungen unserer Betriebe.
Imker von ApiBio verstehen sich als Botschafter für den Systemwandel in Imkerei und Landwirtschaft und für ein gutes Leben. ApiBio ist ein europäisches Projekt. Imkerinnen und Imker aus der Europäischen Union können das Siegel beantragen, solange die Biokontrolle in ihrem Land gewährleistet und geregelt ist.
Der Richtlinie für die ApiBio – Imkereien liegt die „Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates“ sowie die mitgeltenden nachgelagerten Rechtsakte, im Folgenden hier zusammenfassend „EU-Öko-Verordnung“ genannt, zugrunde.
Für Imker, die nach den Richtlinien von ApiBio arbeiten, steht das Tierwohl im Vordergrund. Der Wärmehaushalt und stabile Temperaturen im Brutraum sind durch geeignete Maßnahmen zu berücksichtigen. Eine ganzjährige Betreuung der Völker und die Realisierung der notwendigen Eingriffe sind sicherzustellen.
Die Langlebigkeit der Einzelbienen und die damit verbundene Größe der Bienenvölker sind ein Indikator für einen hohen Grad an Gesundheit und Resilienz. Die Imker von ApiBio berücksichtigen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in Fragen des Tierwohls als auch die von Praktikern vermittelte gute fachliche Praxis.
Es gelten übergeordnet die gesetzlichen Bestimmungen und die länderspezifisch getroffenen Regelungen seitens der Behörden.
1. Bienengesundheit
Solange eine biologische und konventionelle Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen nebeneinander stattfindet, kann nicht vermieden werden, dass die Bienenvölker von ApiBio-Imkereien auch konventionelle Flächen befliegen. Daher legen ApiBio-Imkereien ein besonderes Augenmerk auf geeignete Standorte, um den Eintrag von Pestiziden in die Bienenvölker zu vermeiden. Schon im Interesse der Bienengesundheit bemühen sich die ApiBio-Imkereien, Pestizideinträge zu minimieren.
Die Position der Bienenstandorte wird nach den Gesichtspunkten guter fachlicher Praxis ausgewählt. Um die hohe Produktqualität der erzeugten Bienenprodukte zu gewährleisten, wird ausreichend Abstand zu landwirtschaftlichen Schadquellen eingehalten. Die Pollengewinnung erfordert hierbei eine besondere Sorgfalt, um saubere und rückstandsfreie Produkte zu gewinnen. Daher wird den Imkern empfohlen, während der Blüte von intensiv landwirtschaftlich genutzten, konventionellen Kulturen keinen Pollen zu sammeln, wenn der Flugradius der Bienenvölker es erlaubt, mit Pestiziden belastete landwirtschaftliche Flächen erreichen zu können.
Untersuchungen haben gezeigt, dass Bienenvölker, die in Städten oder Wohnsiedlungen stehen, eine höhere Bienengesundheit und unbelastetere Bienenprodukte hervorbringen, als Bienenvölker, die auf dem Land nahe landwirtschaftlich genutzter Kulturen aufgestellt sind. Daher ist gegen die Stadtimkerei nichts einzuwenden – im Gegenteil.
Die Zahl der aufgestellten Bienenvölker richtet sich nach der Tragfähigkeit des jeweiligen Standortes. Der Imker berücksichtigt die Ökosystemleistung des Naturraumes bei der Entscheidung über die Zahl der aufgestellten Bienenvölker. Bei Massentrachten kann die Völkerzahl der vorhandenen Tracht angepasst werden.
Völker müssen aber unmittelbar nach Ende der Massentracht wieder vereinzelt und vom Wanderstandort abgezogen werden. Die Völker dürfen zur Überwinterung in wärmeren Regionen aufgestellt werden, müssen aber dem Kontrollverfahren unterliegen und bedürfen gegebenenfalls eine zusätzliche Zertifizierung.
2. Beuten
Die Bienenbeuten bestehen aus natürlichen Materialien. Wir empfehlen Holz, Stroh oder Lehm. Imkereizubehör ebenso, es ist sicherzustellen, dass keine Gefahr besteht das die Umwelt oder die Bienenerzeugnisse kontaminiert werden.
3. Bienenwachs und Mittelwände Naturwabenbau ist die natürlichste Form des Wabenkörpers. Daher streben Imkereien, die nach der ApiBio-Richtlinie arbeiten an, im Brutraum möglichst viele Naturwaben entstehen zu lassen. Biomittelwände sind im Brut- und Honigraum zugelassen.
Die Rückstandsgrenze im Bienenwachs liegt bei 0,5 g Mikrogramm an synthetischen Varroaziden.
4. Bienenfütterung
Die Fütterung von Bienen ist zulässig wenn das Überleben der Völker klimabedingt gefährdet ist. Die Futtermittel müssen aus kontrolliert ökologischer Erzeugung stammen. Es ist vorteilhaft und anzustreben, den Völkern einen möglichst hohen Anteil an Honig zu belassen, zuzufüttern oder durch eine (Läpper-)tracht während der Einfütterungsphase zu ermöglichen.
5. Bienenzucht und -vermehrung
Königinnenzucht und wird als wichtiges Element zur Verbesserung des Tierschutzes und dem Erreichen einer Varroaresistenz empfohlen. Dabei soll stets die Qualität, die genetische Vielfalt und der Erhalt der Leistungskraft der Bienenvölker im Vordergrund stehen. Deshalb ist auch die Königinnenvermehrung in der eigenen Imkerei zur Stärkung der Gesundheit des Biens empfehlenswert.
Die instrumentelle Besamung ist in Zuchtbetrieben nach Ausnahmegenehmigung des Verbands gestattet.
6. Zukauf
Der Zukauf von Bienenvölkern, Ablegern, Schwärmen oder Königinnen aus Betrieben von ApiBio ist zu empfehlen. Wenn diese innerhalb des Verbands nicht verfügbar sind, ist ein Zukauf aus anderen Bio-Betrieben nach den Vorgaben des Verbandes gestattet.
Das Einfangen und Einbringen von Naturschwärme unbekannter Herkunft ist gestattet, solange ihre Anzahl jährlich nicht 20 % des im Betrieb vorhandenen Bestandes übersteigt.
Diese 20 % – Regelung gilt ebenfalls für den Zukauf von Zuchtköniginnen konventioneller Herkunft.
7. Honig, Pollen und weitere Bienenprodukte
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Honigverordnungen des Landes, in dem der Betriebssitz ist. Aus bebrüteten Waben darf kein Honig gewonnen werden (Ausnahme: Heidehonig, Corbezzolohonig). Der Einsatz chemischer Repellents sowie das Abtöten der Bienen im Rahmen der Honigernte ist verboten.
Das Pollensammeln muss so stattfinden, dass den Bienen ausreichend Pollen zur Eigenversorgung belassen wird. Zur Durchlüftung muss der Boden des Sammelbehälters mit einem feinen Gitter versehen sein. Es ist zu empfehlen, den Pollen alle zwei Tage zu entnehmen, wenn es die Wetterverhältnisse erlauben. In dieser Zeit beginnt die Milchsäuregärung und Frischpollen gewinnt an Qualität. Bei feuchtem Wetter kann der Pollen auch täglich entnommen werden.
Der entnommene Pollen wird gemäß fachlicher Praxis umgehend getrocknet oder zur späteren Verarbeitung tiefgefroren. Es muss sichergestellt werden, dass Pollen nicht schimmelt und Toxine bildet.
Die Nutzung der Marke ApiBio für Bienenwachs, Bienenwachsprodukte, Propolis, Bienengift, Stockluft, Gelee Royale, Königinnen, Bienenvölker, Ableger und Kunstschwärme sowie Perga ist möglich. Perga kann auch aus bebrüteten Waben gewonnen werden.
8. Umstellung
Die Umstellung ist durch die EU Biorichtlinie geregelt. Ländervorgaben sind zu berücksichtigen. Bei einer Umstellung zum 30.6. eines Jahres mit TBE kann der Honig ab dem 1.7. des Folgejahres geschleuderte Honig als zertifizierter Honig verkauft werden. Die Umstellung erfolgt durch zertifiziertes Bio-Wachs. Das dauerhafte Ausscheiden von Wachs aus bebrüteten Waben wird aus Gründen des Tierwohls nicht empfohlen.
Honigvorräte aus der Zeit vor und während der Umstellung sind eindeutig zu kennzeichnen und dürfen nicht als Biohonig verkauft werden.
9. Verarbeitung
Honig ist wärmeempfindlich. Zur Sicherstellung der honigeigenen Qualitätsmerkmale, dem Geschmackserlebnis und einem energiesparenden Verfahren ist es optimal, wenn die Ernten unmittelbar nach dem Schleudern gereinigt, falls nötig gerührt und abgefüllt werden können. Ist dies nicht möglich, kann Honig mittels eines Wärmeraumes verflüssigt werden.
10. Gemeinsame Vermarktung
Die Gruppenzertifizierung macht es erforderlich, dass das Verfolgen dieser gemeinsamen Ziele in unseren Imkereien auch durch eine gemeinsame Produktvermarktung Berücksichtigung findet. Das ApiBio Siegel ist gemäß den Vorgaben des Verbands zu verwenden.
Berlin, 11. Februar 2025