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Neuer Imkerbund fordert EU Kommission auf, die Deregulierung der „neuen genetischen Verfahren“ zu stoppen


Neuer Imkerbund e.V. – Presseerklärung 2. Juli 2023

Zum Plan der EU Kommission, die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen zu deregulieren, erklärt der Präsident des Neuen Imkerbundes, Jürgen Binder:

Berlin, 1. Juli 2023 – Die Europäischen Kommission beabsichtigt mit ihrem jüngst vorgelegten Vorschlag, die mit neuen Techniken hergestellten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu deregulieren. Der Vorschlag soll am 5. Juli 2023 veröffentlicht werden. Der Neue Imkerbund e.V. lehnt diesen Vorschlag ab, da potenzielle Gefahren für die Umwelt, Bienen und Bestäuber sowie die menschliche Gesundheit nicht berücksichtigt werden und die Verbraucher keine Wahlfreiheit zwischen Gentechnik in den Lebensmitteln und Gentechnikfreiheit mehr haben.

Der Präsident des Neuen Imkerbundes, Imkermeister Jürgen Binder, weist darauf hin, dass auch für die Bienen und den Honig neue Gefahren entstehen und kritisiert den Kniefall der Kommission vor der Industrie. Gemeinsam mit der ECI-Koalition „Save Bees and Farmers“ und BeeLife schlägt der Neue Imkerbund Alarm. Der in den letzten Wochen durchgesickerte Plan der Europäischen Kommission, gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die mit „neuen genomischen Techniken“ (NGTs) hergestellt wurden, von den derzeit geltenden GVO-Vorschriften auszunehmen, ist ein Schlag ins Gesicht der Imkerinnen und Imker, die mit ihren Bienen Systemdienstleistungen für Natur und Landwirtschaft erbringen und damit einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit und zur Biodiversität leisten.

Nach EU-Recht muss ein GVO, bevor er in Verkehr gebracht oder zum Anbau freigegeben werden kann, zunächst einer Risikobewertung unterzogen werden, um die Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu bewerten. Dafür hat sich die Imkerschaft in Deutschland jahrelang eingesetzt. Jeder zugelassene GVO muss dann auch auf seinem gesamten Weg durch die Lieferkette zurückverfolgt werden können und eindeutig gekennzeichnet sein. Sobald ein GVO-Produkt auf dem Markt oder im Anbau ist, muss ein Überwachungsplan erstellt werden, um festzustellen, ob sich nachteilige Auswirkungen auf die Natur oder die Gesundheit des Menschen ergeben.

Die Europäische Kommission plant, GVO, die mit neueren Techniken hergestellt werden, mit wesentlich weniger oder gar keinen Auflagen auf den Markt zu lassen. Sollte der Vorschlag der Kommission Gesetz werden, hätten die meisten neuen GVO ohne Sicherheitsanforderungen wie Risikobewertung und Überwachung Zugang zum Markt. Der Neue Imkerbund fordert, dass die bestehenden EU-Rechtsvorschriften für GVO weiterhin auch für GVO gelten, die mit diesen neuen Techniken hergestellt wurden. Denn sie sind nichts anderes als Gentechnik.

Jürgen Binder: „Bis jetzt hat die Gentechnikindustrie keine einziges ihrer Versprechen eingehalten. Weder sichern gentechnisch veränderte Pflanzen die Ernten, noch sind sie resistent gegen Hitze oder tolerant gegen Salzwasser. Die Erträge beim Genmais gehen sogar zurück, die einzigen Profiteure der Gentechnik sind die Glyphosat- und Saatguthersteller. Der Lobbyismus der Gentechnikindustrie zeigt aber offenbar Früchte. Die EU- Kommission will nun diese patentierbare Risikotechnologie der Biotech-Industrie von den notwendigen Schutzmaßnahmen ausnehmen und verschließt dabei völlig die Augen vor möglichen Risiken. Die Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) hat in einem Bericht aus dem Jahr 2016 gentechnisch veränderte Pflanzen als mögliche Ursache für den Rückgang von Bestäubern identifiziert und auf die Bedeutung einer „verbesserten Bewertung der von GVO ausgehenden Risiken für Bestäuber“ hingewiesen. Wenn die Kommission trotz dieser Warnungen die Risikobewertung für neue GVO dereguliert und verwässert, handelt sie gegen das Vorsorgeprinzip und nimmt unverantwortliche ökologische Risiken in Kauf“.

Bereits 2018 erklärte der Europäische Gerichtshof, dass der Ausschluss dieser neuen Techniken von den bestehenden GVO-Vorschriften den Sinn dieser Vorschriften – den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit – zunichte machen würde und gegen das Vorsorgeprinzip verstoßen würde.

Pressekontakt:
Neuer Imkerbund e.V.
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Tel.: 0170 185 74 24