Imkerversicherung

ab 17,50 EUR / Jahr

Versicherungsvereinbarung

zwischen Neuer Imkerbund e.V. und

Unternehmen der Versicherungskammer Bayern
Maximilianstr. 53
80530 München

Zuständigkeit:
Versicherungskammer Bayern
Herr Mitsotakis
imker@vkb.de

Es besteht einen Rahmenvertrag für den NIB, der NIB ist Vertragspartner und der Imker ist über diesen Rahmenvertrag versichert.
Als Auslagenpauschale berechnen wir 3,80 EUR.

Versicherungen können nur gebucht werden, wenn Sie bei uns Mitglied sind.

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Beschreibung

Versichert sind das Wirtschaftsvolk im Bau, die Ableger im Bau, die Beute bestehend aus Zarge- Rähmchen- Mittelwand- Wabe- Wabenzellen- Königinnengitter- Bodenschublade, Ernte Futter, Waben und Wachs. Versicherte Gefahren: Feuer- Einbruchdiebstahl- Sturm und Hagel- Elementar und Mutwillige Beschädigung. Auf Grund der gestiegenen Kosten empfehlen wir die Plus- Deckung!

Bei der Basis- und Plusdeckung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro für Personen, Sach- und Vermögensschäden beinhaltet.

Wir empfehlen die erweiterte Produkthaftung der Plusdeckung.

In der Plus-Deckung ist die darüber hinaus die erweiterte Produkthaftung eingeschlossen. Die Produkthaftung deckt alle Schäden, die durch die Inverkehrbringung des Honigs entstehen können. Beispiel: Der Honig ist mit einem weiteren Produkt vermengt (Plätzchen, Lebkuchen, Hautcreme usw.), der Endkunde, der das Produkt erworben hat, erkrankt und behauptet, der Honig sei verunreinigt gewesen. Der folgende Rechtsstreit ist abgesichert.

Die erweiterte Produkthaftung hat eine Deckungssumme von 1 Mio. Euro mit einem obligatorischen Selbstbehalt von 10%, mindestens 1.000 Euro, maximal 5.000 Euro.

Jeder Imker mit erweiterter Produkthaftpflicht erhält auf Anfrage eine Versicherungsbestätigung als Nachweis der erweiterten Produkthaftpflicht.

Die erweiterte Produkthaftung deckt Schäden durch die Herstellung oder Lieferung von Erzeugnissen (Honig, Wachs, Pollen usw.), erbrachten Arbeiten und sonstigen Leistungen ab. Die übliche Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden, die durch die Herstellung, Lieferung, Arbeiten oder Leistungen erbracht wurden ab. Die Haftung für die verkauften Erzeugnisse Honig, Waben, Wachs, Pollen usw. ist nicht über die Privathaftpflicht gedeckt.

 

 

Zusätzlich können Sie auch Ihr Inventar und Gebäude- und Bienenhäuser absichern. Sehen Sie hier die Zusatzprodukte.

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